
Familienbeihilfe bleibt unverändert: Keine Anpassung in Sicht
Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hat heute mitgeteilt, dass die Familienbeihilfe und das Kindergeld in den kommenden zwei Jahren nicht valorisiert werden. Diese Entscheidung wurde im Rahmen der Budgetkonsolidierung getroffen und folgt einer bereits bestätigten Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrags. Zudem kündigte Plakolm Änderungen bei den Auszahlungen für ukrainische Vertriebene an, um die Budgetziele zu erreichen und die Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Der Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) verteidigte die Sparmaßnahmen nach dem Ministerrat. Er erklärte, dass niemand weniger erhalten werde, sondern lediglich die Erhöhung der Leistungen für zwei Jahre ausgesetzt werde. Stocker wies darauf hin, dass es bis vor Kurzem keine jährlichen Anpassungen gegeben habe und betonte die Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung.
Reaktionen der politischen Parteien
Die NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger relativierte die Situation und betonte, dass der Ausbau von Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Bildung ebenfalls positive Auswirkungen auf Familien habe. Sie erklärte, dass die Einsparungen größtenteils im System selbst erfolgen würden und dass es wichtig sei, Verantwortung gegenüber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie zukünftigen Generationen zu übernehmen.
Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) hielt sich bezüglich der Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) zurück und äußerte sich nur allgemein zu den Einsparungen, die er mittrage. Diese Einsparungen seien jedoch nicht mit einer Neuregelung des bereits beschlossenen Beamtenabschlusses für 2026 verbunden. Dies bedeutet, dass die Gehälter im kommenden Jahr um 0,3 Prozent über der Inflation angepasst werden, nachdem in diesem Jahr eine Anpassung unterhalb der Teuerung stattfand.
Ausblick auf mögliche Entwicklungen
Bundeskanzler Stocker ließ jedoch offen, dass bei den Kollektivvertragsverhandlungen der Sozialpartner eine allgemeine Bereitschaft zur Zurückhaltung auch die Möglichkeit eröffnen könnte, die restlichen Abschlüsse zu überprüfen. Trotz dieser Überlegung bleibt der Beamtenabschluss gesetzlich festgelegt, und Stocker betonte, dass man sich an die Gesetze halten sollte. Die aktuellen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Familien und das Sozialsystem werden in den kommenden Monaten weiterhin im Fokus der politischen Diskussion stehen.
Quelle: https://orf.at/stories/3392766/

